"Erst schauen, dann riechen und wenn man noch nicht sicher ist, dann auch schmecken", so empfiehlt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde.
Viel Spaß
Schatten, Lüften, ab ins Wasser und viel Eis
Ganz Deutschland schwitzt. Eine Hitzewelle zieht von Süden in Richtung Nord-Osten. Wir müssen lernen, mit derartigen Temperaturen zu leben, so sagen die Fachleute. Doch wie soll das gehen?
Die Hitzewelle
Temperaturen bis zu 40 Grad – die Hitzewelle hat Deutschland weiter im Griff, aktuell verlagern sich die Höchstwerte in Richtung Osten. Es wird noch ein paar Tage dauern, bis wir wieder niedrigere Sommertemperaturen haben.
Was gegen die Hitze hilft:
- Viel Trinken, etwa zwei bis drei Liter Flüssigkeit. Am besten Mineralwasser, Kräuter oder Früchtetee oder verdünnte Säfte.
- Sich im Schatten aufhalten oder kühle Orte aufsuchen. Der Supermarkt, die Mall oder auch der heimische Keller bietet Möglichkeiten, etwas Kühle nachzutanken.
- Wenn Du es aber nicht vermeiden kannst, in die pralle Sonne zu gehen, dann schütze dich mit Sonnencreme und Sonnenhut.
- Sport und andere Anstrengungen vermeiden – Bundesjugendspiele auf dem Sportplatz in sengender Sonne sind jetzt eine schlechte Idee.
- Ab an den See oder ins Freibad.
- Lüften was das Zeug hält. Jeder Durchzug ist eine tolle Sache.
- Jedes überflüssige Elektrogerät ausschalten, denn die erzeugen nicht nur Wärme, sondern verbrauchen genau den Strom, den wir momentan auch aus anderen Gründen einsparen müssen.
Ach ja und: EIS geht natürlich immer. Am besten viel, viel Wassereis.
Mindestens haltbar – heißt das, danach ist es schlecht?
Es findest sich auf jeder Milchtüte, jeder Wurst- oder Käsepackung, auf sämtlichen Konserven, Tierkühlprodukten, ja genau genommen auf sämtlichen Lebensmitteln: das Mindesthaltbarkeitsdatum. Doch bedeutet das, dass nach Ablauf dieser Frist diese Lebensmittel weggeworfen werden sollen, weil sie ungenießbar sind?
Die Antwort lautet eindeutig: Nein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum, sondern eher eine Art Garantie des Herstellers, dass dieses Produkt bis zu diesem bestimmten Datum so schmeckt und so aussieht, wie es sich die Produzenten gedacht haben.
Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar, doch gibt es dann aber keine Garantie mehr dafür, dass die Speise noch schmeckt.
Die Antwort lautet eindeutig: Nein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum, sondern eher eine Art Garantie des Herstellers, dass dieses Produkt bis zu diesem bestimmten Datum so schmeckt und so aussieht, wie es sich die Produzenten gedacht haben.
Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar, doch gibt es dann aber keine Garantie mehr dafür, dass die Speise noch schmeckt.
Anders sieht es mit dem Vermerk "Zu verbrauchen bis…" aus. Damit werden Lebensmittel gekennzeichnet, die verderblich sind, wie zum Beispiel Hackfleisch, rohes Geflügel und dergleichen. Mit dem Ablauf dieses "Zu verbrauchen bis..."-Datums tatsächlich Schluss und Lebensmittel sollten anschließend nicht mehr verzehrt werden.
Und sonst?
- Luis war am Meer
- In Kenia hat eine Giraffen Zwillinge zur Welt gebracht
Ihr habt auch eine Frage? Dann schickt am besten eine Sprachnachricht an 0174 16 24 532.
Moderation: Fabian Schmitz
Autorinnen: Christian Neugebauer, Regina Voss
Redaktion: Thomas Fuchs
Onlinefassung: Thomas Fuchs
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Redaktion: Thomas Fuchs
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